Dieses Urteil hat Präzedenzcharakter: Deutschland hat im Rechtsstreit mit Italien um Entschädigungen für Opfer von Nazi-Verbrechen einen juristischen Erfolg erreicht. Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag entschied am Freitag, dass die in Italien gefällten Urteile, die Deutschland zur Zahlung individueller Entschädigungen verpflichten, nicht mit dem Völkerrecht in Einklang stehen.

Den Haag. Dieses Urteil hat Präzedenzcharakter: Deutschland hat im Rechtsstreit mit Italien um Entschädigungen für Opfer von Nazi-Verbrechen einen juristischen Erfolg erreicht. Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag entschied am Freitag, dass die in Italien gefällten Urteile, die Deutschland zur Zahlung individueller Entschädigungen verpflichten, nicht mit dem Völkerrecht in Einklang stehen. Privatpersonen dürften in diesem Fall keine Klagen vor ausländischen Gerichten gegen einen anderen Staat erheben.

Damit bestätigte das höchste Gericht der Vereinten Nationen die deutsche Position. Die Bundesrepublik hat auf Grundlage eines Abkommens von 1961 Reparationszahlungen von 40 Millionen Mark für Nazi-Verbrechen an Italien geleistet. Zusätzliche individuelle Entschädigungen lehnt Deutschland ab.

Deutschlands Souveränität würde durch entsprechende Urteile ausländischer Gerichte zu Kriegsverbrechen während des Nationalsozialismus infrage gestellt, so der IGH. Ein italienisches Gericht hatte 2008 einem italienischen Arbeiter das Recht auf eine Entschädigung zugesprochen. Er war 1944 nach Deutschland verschleppt worden und musste Zwangsarbeit in einer Rüstungsfabrik leisten. Der IGH sprach dem italienischen Gericht die Zuständigkeit ab.

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Bereits im Dezember 2008 hatte die Bundesrepublik gegen den EU-Partner Italien eine Völkerrechtsklage eingereicht. Das Ziel lautete, eine Welle von millionenschweren Entschädigungsforderungen für Nazi-Verbrechen während des Zweiten Weltkrieges vor ausländischen Zivilgerichten zu verhindern. Berlin hatte gehofft, dass das höchste Gericht der Vereinten Nationen die grundsätzliche Immunität des deutschen Staates vor italienischen und anderen ausländischen Justizorganen bekräftigt.

Diese Staatenimmunität verhindert, dass Staaten als Rechtsnachfolger von Unrechtsregimen vor Gerichten anderer Länder belangt werden können. Im Juli 2010 hatte Deutschland schon einen Teilerfolg erzielt. Der IGH wies damals einen Widerspruch Italiens als unzulässig zurück. Rom hatte gegen die Ablehnung jedoch Rechtsmittel eingelegt.

Mit Material von dpa/dapd