Der deutsche Staat kann nicht vor ausländischen Gerichten wegen Nazi-Kriegsverbrechen verklagt werden. Das entschied der IGH.

Den Haag. Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat sein Urteil gesprochen. Der deutsche Staat kann nicht vor ausländischen Gerichten wegen Kriegsverbrechen verklagt werden. Das entschied der IGH in Den Haag am Freitag. Deutschlands Souveränität würde durch solche Urteile infrage gestellt, so der IGH. Vorausgegangen war ein Rechtsstreit um deutsche Entschädigungen für Opfer von Nazi-Verbrechen in Italien. Ein italienisches Gericht hatte 2008 einem italienischen Arbeiter das Recht auf eine Entschädigung zugesprochen. Er war 1944 nach Deutschland verschleppt worden und musste Zwangsarbeit in einer Rüstungsfabrik leisten. Der IGH sprach dem italienischen Gericht die Zuständigkeit ab.

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Bereits im Dezember 2008 hatte die Bundesrepublik gegen den EU-Partner Italien eine Völkerrechtsklage eingereicht. Das Ziel lautete, eine Welle von millionenschweren Entschädigungsforderungen für Nazi-Verbrechen während des Zweiten Weltkrieges vor ausländischen Zivilgerichten zu verhindern. Berlin hatte gehofft, dass das höchste Gericht der Vereinten Nationen die grundsätzliche Immunität des deutschen Staates vor italienischen und anderen ausländischen Justizorganen bekräftigt. Diese Staatenimmunität verhindert, dass Staaten als Rechtsnachfolger von Unrechtsregimen vor Gerichten anderer Länder belangt werden können. Im Juli 2010 hatte Deutschland schon einen Teilerfolg erzielt. Der IGH wies damals einen Widerspruch Italiens als unzulässig zurück. Rom hatte gegen die Ablehnung jedoch Rechtsmittel eingelegt. Die Bundesrepublik hat auf Grundlage eines Abkommens von 1961 Reparationszahlungen von 40 Millionen Mark für Nazi-Verbrechen an Italien geleistet.

Mit Material von dpa/dapd