Koblenz. Rheinland-Pfalz hat die Eigenbedarfsgrenze für den Besitz von Haschisch und Cannabis von sechs auf zehn Gramm angehoben. Bis zu dieser Menge kann die Staatsanwaltschaft von einer Strafverfolgung absehen. Die rot-grüne Landesregierung setzte damit eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um. "Wir sind für eine Entkriminalisierung, aber nicht für eine völlige Legalisierung", sagte eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums.