Scharfe Kritik an Überwachung durch den Verfassungsschutz. Schwarz-Gelb gerät in heftigen Streit

Berlin. Was darf der Verfassungsschutz, und was darf er nicht? Über diese Frage ist in Berlin ein heftiger Streit entbrannt - nicht nur zwischen Regierung und Opposition, sondern auch innerhalb der schwarz-gelben Koalition. So hat sich Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) empört über die Beobachtung zahlreicher Parlamentarier der Linken durch die Behörde gezeigt. "Die Arbeit von frei gewählten Bundestagsabgeordneten darf nicht durch den Verfassungsschutz beeinträchtigt werden", sagte sie der "Süddeutschen Zeitung". Wenn es tatsächlich wahr sei, dass langjährige Bundestagsmitglieder überwacht würden, "wäre das unerträglich".

Am Wochenende hatte der "Spiegel" berichtet, dass der Verfassungsschutz 27 der 76 Bundestagsabgeordneten der Linken beobachtet, darunter Fraktionschef Gregor Gysi, Parteichefin Gesine Lötzsch und Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau. Was für die FDP ein Aufregerthema ist, bedeutet für die Union jedoch lediglich, dass die Behörde ihren Aufgaben nachkommt. "Der Verfassungsschutz geht dabei seinem gesetzlichen Auftrag nach", beschwichtigte Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU). Laut Gesetz dürfe die Behörde all die Organisationen und Parteien beobachten, bei denen es Hinweise darauf gebe, "dass sie die freiheitlich-demokratische Grundordnung beseitigen wollen". Das sei bei den Linken der Fall. Die Kritik der Justizministerin sei "abwegig", befand Friedrich. Wenn der Verfassungsschutz nicht mehr beobachten dürfte, "was Abgeordnete machen", müsse auch die Beobachtung von NPD-Funktionären beendet werden. "Und das kann ja nicht sein."

Das sieht auch Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) so. Es sei "schwer erträglich, wenn eine Ministerin das gesetzmäßige Vorgehen im Geschäftsbereich ihres Kollegen so kritisiert", sagte er dem Abendblatt. "Es wäre besser, wenn sie sich in ihrem Geschäftsbereich auf die Einhaltung rechtlicher Vorgaben konzentriert - etwa auf die Umsetzung europäischen Rechts bei der Vorratsdatenspeicherung." Krings verteidigte die Beobachtung der Linken: Die Behörden müssten dem Eindruck entgegenwirken, sie seien auf dem rechten Auge blind. "Das werden sie aber nicht erreichen, wenn sie das andere Auge zukneifen." CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt forderte sogar eine Ausweitung der Überwachung der Linkspartei.

Wie gestern bekannt wurde, hat der Verfassungsschutz jedoch nicht nur die Linke ins Visier genommen, sondern auch Abgeordnete von CDU und SPD. Zwischen 1987 und 2002 sei dies bei zehn Parlamentariern der Fall gewesen, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion aus dem Oktober 2009 hervorgeht. Die Hinweise betrafen demnach "Verdachtsfälle im Zusammenhang mit geheimdienstlichen Tätigkeiten". Linken-Parteichef Klaus Ernst sieht hierin "nur die Spitze des Eisbergs" und forderte, die Demokratie vor den Geheimdiensten zu schützen. "Das Innenministerium hat jetzt die Pflicht, schnell und umfassend Aufklärung zu leisten", sagte er dem Abendblatt. "Welche Abgeordneten wurden seit wann warum und mit welchen Mitteln bespitzelt?" Das wolle das Parlament wissen, und das sei sein gutes Recht. "Wenn die Aufklärung nicht schnell und in voller Gänze erfolgt, dann behalten wir uns weitere Schritte der parlamentarischen Aufklärung vor. Dazu zählt ausdrücklich auch die Option, einen Geheimdienst-Untersuchungsausschuss einzurichten."