Mutmaßliches Al-Qaida-Mitglied scheitert mit Klage gegen seine Ausweisung

Mainz. Das Mainzer Verwaltungsgericht hat die Klage eines wegen Mitgliedschaft in der Terrororganisation al-Qaida verurteilten Syrers gegen seine Ausweisung abgewiesen. Die Ausweisung und die Androhung, den Mann abzuschieben, seien rechtmäßig erfolgt. Eine Berufung gegen die Entscheidung ließen die Mainzer Richter nicht zu (Az.: 4 K 445/11.MZ).

Der 1975 geborene Syrer war Mitte der 90er-Jahre nach Europa gelangt. Unter Angabe verschiedener falscher Personalien als angeblicher Flüchtling aus dem Irak hatte er Asyl beantragt und lebte seit 2002 in Mainz. Im Jahr 2007 war er vom Oberlandesgericht Düsseldorf unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht ging davon aus, dass der Mann sich bei zwei Reisen nach Afghanistan in einem Terrorlager der al-Qaida ausbilden ließ und anschließend an Kämpfen in Afghanistan teilnahm. Nach seiner Rückkehr soll er in Deutschland Männer für Kampfeinsätze rekrutiert und Spenden für das Terrornetzwerk eingeworben haben. Der Rechtsanwalt des Syrers hatte in dem Verfahren erklärt, sein Mandant sei niemals Mitglied bei al-Qaida gewesen und habe sich auch nie in Afghanistan aufgehalten. Gegenüber Freunden habe er zwar mit einem angeblichen Kampfeinsatz geprahlt, um sich wichtig zu machen: "Die Geschichten, wie er gemeinsam mit Osama Bin Laden ein Schaf gegrillt hat, das so groß war wie ein Kamel, sind alle frei erfunden."

Aufgrund der bürgerkriegsähnlichen Zustände in Syrien finden zurzeit de facto keine Abschiebungen dorthin statt. Für verurteilte Straftäter gilt aber kein formeller Abschiebestopp.