Berlin. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) plädiert für schärfere strafrechtliche Instrumente gegen die Verschwendung staatlichen Geldes. Der BdSt fordert unter anderem, einen Straftatbestand der Haushaltsuntreue im Strafgesetzbuch zu verankern. Der Vorschlag entstammt einem vom Steuerzahlerbund in Auftrag gegebenen Gutachten, das gestern in Berlin vorgestellt wurde und neben Geld- auch Haftstrafen vorsieht. Darin wird ferner empfohlen, die unterlassene Ausschreibung öffentlicher Aufträge als Ordnungswidrigkeit zu ahnden.

"In Deutschland werden jedes Jahr beim Bund, den Ländern und in Gemeinden Milliarden Euro an Steuergeld verschwendet. Während immer härter gegen Steuerhinterzieher vorgegangen wird, greifen die Sanktionen gegen Verschwender ins Leere", sagte BdSt-Präsident Karl Heinz Däke. Bei der derzeitigen Rechtslage drohe den Verantwortlichen in den seltensten Fällen die juristische Verfolgung und Bestrafung. Däke forderte das Bundeskanzleramt deshalb auf, gemeinsam mit dem Justiz- und Finanzministerium eine Arbeitsgruppe zu gründen und die BdSt-Vorschläge in geltendes Recht umzusetzen.

Das vom Münchner Juristen Bernd Schünemann verfasste Gutachten sieht vor, zusätzlich zum "klassischen" Untreueparagrafen des Strafgesetzbuchs den Tatbestand der Haushaltsuntreue zu schaffen. Bei einer vorsätzlichen Missachtung des Haushaltsrechts müsse Beamten eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe drohen.

Unterlassene öffentliche Ausschreibungen sollen als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 100 000 Euro geahndet werden können. Zudem sollen Rechnungshöfe und Rechnungsprüfungsämter verpflichtet werden, ihnen bekannte Verschwendungsfälle an die Staatsanwaltschaften zu melden.