Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat die weitgehende Privatisierung des Maßregelvollzugs für psychisch kranke Straftäter in Hessen gebilligt - und damit ein Signal für andere Bundesländer gesetzt. Das Gericht entschied in einem gestern in Karlsruhe verkündeten Urteil (Az.: 2 BvR 133/10), dass Vollzugsaufgaben wie etwa Zwangsmaßnahmen gegen Patienten auch Bediensteten privatisierter psychiatrischer Kliniken übertragen werden dürfen und nicht zwingend von Beamten ausgeführt werden müssen. Hessens Sozialminister Stefan Grüttner (CDU) sagte, das Grundsatzurteil gehe "weit über Hessen hinaus, weil es in 15 weiteren Bundesländern teilprivatisierte oder ganz privatisierte Maßregelvollzugseinrichtungen gibt".

Die Richter wiesen die Verfassungsbeschwerde eines psychisch kranken Straftäters ab. Er hatte sich dagegen gewehrt, dass er ohne Anweisung des Klinikleiters oder eines Richters von Bediensteten des privaten Klinikbetreibers in eine Beruhigungszelle gebracht worden war.

Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) begrüßte das Urteil. Der Maßregelvollzug in der Asklepios-Klinik Nord erfülle die notwendigen Voraussetzungen. Das Urteil bestätige die Hamburger Praxis.

Im Maßregelvollzug werden Straftäter untergebracht, die wegen einer psychischen Erkrankung oder Drogenabhängigkeit nicht voll schuldfähig sind. Die Behandlung erfolgt in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Entziehungsanstalt. Die Privatisierung solcher Einrichtungen gilt als problematisch, weil mit dem Vollzug verbundene Grundrechtseingriffe im Grundsatz nur von Beamten vorgenommen werden dürfen.