Gesetzentwurf: Bei Verdacht auf Ärztepfusch sollen Kassen ihre Versicherten unterstützen

Berlin. Patienten sollen zukünftig mehr Rechte gegenüber Ärzten, Kliniken und Krankenkassen erhalten. Bislang sind Patientenrechte in Deutschland in einer Vielzahl von Vorschriften in verschiedenen Rechtsbereichen geregelt. Nun sollen sie in einem neuen Gesetz gebündelt und gestärkt werden.

Nach den Plänen von Gesundheitsminister Daniel Bahr und Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (beide FDP), die den Entwurf gestern in Berlin vorstellten, sollen Kranken- und Pflegekassen verpflichtet werden, ihre Versicherten bei Schadenersatzansprüchen zu unterstützen, beispielsweise indem sie Gutachten bestellen und bezahlen. In der Frage der Beweislast orientieren sich die beiden Minister jedoch an der gegenwärtigen Rechtsprechung, wonach in aller Regel die Patienten beweisen müssen, dass ein Gesundheitsschaden auf Behandlungsfehler zurückgeht. Nur bei groben Fehlern ist der Arzt in der Beweispflicht. Patientenorganisationen hatten gefordert, die Beweislast ganz umzukehren.

Das Patientenrechtegesetz wertet die Patientenakte auf. Ist sie nicht vollständig, geht das Gericht künftig im Streitfall zulasten der Ärzte davon aus, dass nicht dokumentierte Behandlungen auch nicht erfolgt sind. Patienten sollen ein Recht auf Akteneinsicht bekommen. Der Gesetzentwurf sieht zudem mehr Aufklärung für Patienten vor. Schriftliche Erklärungen etwa vor Operationen reichen nicht mehr aus. Der Kranke muss in einem Gespräch mit dem Arzt die Möglichkeit erhalten, seine Fragen zu stellen. Auch der Behandlungsvertrag wird gesetzlich geregelt.

Ein Patientenbrief, der in verständlicher Sprache die Diagnose und Behandlung beschreibt, ist aber nicht vorgesehen. Dies hatten Patientenschützer als Ergänzung zu den meist unverständlichen Arztbriefen gefordert.

Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) kritisierte den Gesetzentwurf als "ungenügend". Er beinhalte beispielsweise keine Regelung, nach der medizinische Behandlungen in einer angemessenen Frist gewährleistet sein müssten.

Auch die Opposition im Bundestag übte scharfe Kritik an dem Gesetzentwurf der schwarz-gelben Bundesregierung. "Das ist eine klassische Mogelpackung der FDP, weil sich nicht viel ändert", sagte der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach der "Süddeutschen Zeitung". Es sei falsch, dass nur bei groben Behandlungsfehlern die Beweislast beim Arzt liegen solle.

Die Grünen-Politikerin Maria Klein-Schmeink sagte dem Blatt, Patienten müssten bei fast allen Behandlungsfehlern den Nachweis führen, dass diese von Ärzten verursacht wurden. Dies sei aber für Laien äußerst schwierig.