Veröffentlichung der Ergebnisse verstößt gegen deutsches Kreditwesengesetz

Berlin. Der Beschluss des EU-Gipfels, die Ergebnisse von Stresstests der Banken zu veröffentlichen, stößt in Deutschland möglicherweise auf rechtliche Probleme. Die Bundesregierung versicherte am Freitag, sie werde den Beschluss so umsetzen, dass er den gesetzlichen Bedingungen in Deutschland gerecht werde. Für Einzelheiten sei es aber wenige Stunden nach dem Ratsbeschluss noch zu früh.

Als möglicherweise einer Veröffentlichung von Stresstests im Wege stehende Gesetzesbestimmung wurde der Paragraf 9 des Kreditwesengesetzes angeführt, in dem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Verschwiegenheit verpflichtet wird. Das Gesetz führt allerdings auch eine Reihe von Ausnahmetatbeständen dieser Pflicht auf.

Die stellvertretende Regierungssprecherin Sabine Heimbach erklärte, die Rechtssicherheit bei der geplanten Veröffentlichung herzustellen sei eine Frage der Detailarbeit, die bis zur geplanten Veröffentlichung Ende Juli noch zu leisten sei. Der Sprecher des Finanzministeriums, Michael Offer, betonte, Ziel des EU-Beschlusses sei, das Vertrauen an den Märkten wiederherzustellen. Es werde mit den anderen Ländern "koordiniert besprochen", was geändert werden müsse, um dieses Ziel zu erreichen. Ob an die Freiwilligkeit der Geldinstitute appelliert werde, ließ er offen. EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso hatte erklärt, anders als nach früheren Tests solle das individuelle Ergebnis jeder Bank bekannt gegeben werden. Damit sollen Zweifel an der Stabilität des Bankensystems ausgeräumt werden.