München. Eltern von Kindern, die Zivildienst geleistet haben, haben in vielen Fällen einen Monat länger Anspruch auf Kindergeld. Das entschied der Bundesfinanzhof. Er verwarf damit die gegenteilige Praxis der Familienkassen. Das Urteil greift insbesondere für Studenten, deren vorausgegangener Zivildienst nicht zum Monatsersten begonnen hat. Az: III R 4/10 R