Karlsruhe. Das umstrittene Rettungspaket für verschuldete Euro-Länder mit bis zu 148 Milliarden Euro allein aus Deutschland hat die erste Hürde in Karlsruhe genommen. Das Verfassungsgericht lehnte gestern einen Antrag ab, das entsprechende deutsche Gesetz mit einer einstweiligen Anordnung zu stoppen. Der Allgemeinheit würden schwere Nachteile drohen, wenn sich der Rettungsschirm später als verfassungsrechtlich zulässig erweise, teilte das Gericht mit. Die Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus. Beschwerdeführer ist der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler. Er sieht seine Grundrechte durch das Gesetz verletzt.