Berlin. Die Sicherungsverwahrung soll nach den Plänen von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) nur noch in absoluten Ausnahmen möglich sein. Die Maßnahme müsse auf schwere Fälle beschränkt werden, erklärte die Ministerin gestern bei der Vorstellung der Eckpunkte zum Gesetz. Als Beispiele nannte sie Sexual- und Gewalttaten. Bisher gibt es keine Beschränkung auf Taten. Zudem soll die Sicherungsverwahrung künftig nach der Verurteilung eines Täters gar nicht mehr angeordnet werden können. Die Richter müssten sie im Urteil anweisen, zumindest vorbehaltlich. Bei der Sicherungsverwahrung bleiben rückfallgefährdete Täter auch nach dem Haftende eingesperrt. Die Regierung arbeitet an einer Reform der Sicherungsverwahrung, nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden hatte, dass eine rückwirkende Verwahrung gegen die Menschenrechtskonvention verstößt. Danach müssen 80 als gefährlich geltende Inhaftierte freigelassen werden. Allerdings ist das nach Auffassung des Oberlandesgerichts Koblenz nicht zwangsläufig der Fall. Die Richter lehnten die Entlassung eines wegen Vergewaltigung und Missbrauchs verurteilten Mannes aus der Sicherungsverwahrung ab. (AZ 1 Ws 108/10).