Koblenz. Wer unter Alkoholeinfluss Auto fährt und Unfallflucht begeht, kann von der Bundeswehr als Zeitsoldat abgelehnt werden. Das entschied das Koblenzer Amtsgericht (AZ.: 2 K 1319/09.KO).
(epd)
Koblenz. Wer unter Alkoholeinfluss Auto fährt und Unfallflucht begeht, kann von der Bundeswehr als Zeitsoldat abgelehnt werden. Das entschied das Koblenzer Amtsgericht (AZ.: 2 K 1319/09.KO).
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