Hamburg/Berlin. Vor der ersten Sitzung des runden Tisches zu den Missbrauchsfällen haben führende Rechtspolitiker von FDP und Union weitreichende Vorschläge im Kampf gegen sexuellen Missbrauch vorgelegt. In einem fraktionsübergreifenden Papier, das dem Abendblatt vorliegt, fordern Christian Ahrendt (FDP) und Michael Grosse-Brömer (CDU), das Strafrecht und die Verjährungsfristen zu überprüfen. Außerdem machen sie sich für neue Anlaufstellen für Opfer sowie finanzielle Unterstützung von neuen bundesweiten Präventionsprojekten an allen Universitätskliniken stark.

Zusätzliches Geld solle in Polizei und Staatsanwaltschaften fließen, damit sie personell verstärkt und besser ausgestattet werden. Auch die Bundesländer sollten ihren Beitrag leisten und Spezialdezernate gegen Missbrauch einrichten.

Ahrendt sagte: "Bei der Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern kommt es uns vorrangig auf Prävention an. Diesen Gedanken trägt das Eckpunktepapier der Bundestagsfraktionen der FDP und CDU/CSU. Damit stellen wir vor Beginn der Gespräche des runden Tisches präzise Vorschläge vor. Die aktuellen Missbrauchsfälle verlangen ein schnelles Handeln."

Sein CDU-Kollege Grosse-Brömer sagte: "Uns als Union ist ein verbesserter Opferschutz ebenso wichtig wie eine Anpassung der Verjährungsfristen und eine wirksame Prävention." Es gehe um eine angemessene Antwort auf "diese besonders abstoßende Form der Kriminalität".

Der runde Tisch wurde angeregt von den drei Ministerinnen für Familie (Kristina Schröder/CDU), Justiz (Sabine Leutheusser-Schnarrenberger/FDP) sowie Bildung (Annette Schavan/CDU).

Grosse-Brömer und Ahrendt schreiben in ihren Eckpunkten, dass Opfer meist ein Leben lang litten. "Daher ist eine Verlängerung der Verjährung in Betracht zu ziehen." Und: "Die Verjährung im Zivilrecht und im Strafrecht sollte einheitlich bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres ruhen."

Für Täter würden nach den Vorstellungen der beiden Fraktionen andere Regeln gelten. So könnten Verfahren nicht einfach abgekürzt werden, indem man künftig Strafbefehle bei Sexualdelikten einschränkt. Opfer von Missbrauch sollen neue Anlaufstellen haben: "Ziel muss es insbesondere sein, anonyme Anlaufstellen einzurichten, die einem Opfer konkrete Hilfen und Beratung bieten, wenn das soziale Netzwerk des Opfers gerade deswegen versagt, weil auch der Täter in dieses soziale Netzwerk eingebunden ist."