Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat zum wiederholten Mal Missbrauchsgebühren gegen offensichtlich erfolglose Verfassungsbeschwerden verhängt. Das höchste deutsche Gericht dürfe nicht durch die sinnentleerte Inanspruchnahme seiner Arbeitskapazität behindert werden (AZ: 1 BvR 829/09 und 2 BvR 2300/09).