Frankfurt/Wien. Zwei Jahrzehnte nach dem Ende der DDR können die ostdeutschen Länder mit einem dreistelligen Millionenbetrag aus ehemaligen SED-Vermögen rechnen. Ein Schweizer Gericht verurteilte die Bank Austria zur Zahlung von bis zu 240 Millionen Euro an die Bundesrepublik, wie Banksprecher Martin Halama bestätigte. Das Urteil, über das "FAZ" und "Focus" berichteten, ist noch nicht rechtskräftig. Der Rechtsstreit dreht sich um 128 Millionen Euro nebst fünf Prozent Zinsen, die 1992 von Konten der ehemaligen DDR-Handelsgesellschaft Novum und einer Tochtergesellschaft verschwunden waren.

Die Gesellschafterin der im Österreichhandel tätigen Firma Novum, die österreichische Kommunistin Rudolfine Steindling, soll die Firmen-Millionen von der Österreichischen Länderbank (später Bank Austria) auf neu gegründete Konten bei deren Tochter-Bank in Zürich und wieder zurück überwiesen haben. Dann legte sie das Geld anonym an. Es ist bis heute verschwunden. Das Obergericht des Kantons Zürich verurteilte die heute zur Unicredit Group gehörende Bank nun zu Schadenersatz. Sie hätte wissen müssen, dass über die Millionen nur mit Einwilligung der Treuhand hätte verfügt werden dürfen.

Die frühere DDR-Bürgerrechtlerin Vera Lengsfeld begrüßte das Urteil, bedauerte jedoch: "Leider entspricht die Summe nur einem Zehntel des beiseitegeschafften SED-Vermögens." In der "Leipziger Volkszeitung" kritisierte sie die SED-Nachfolgepartei: "Die Linke tut heute so, als ob sie das ganze Thema nichts mehr angeht. Dabei ist unter dem damaligen PDS-Parteichef Gysi ein Großteil des Vermögens verschwunden." Die stellvertretende Linke-Parteivorsitzende Katja Kipping sprach von "einer alten Geschichte aus dem letzten Jahrhundert".

Laut "FAZ" hatte die Treuhandanstalt 1994 Klage gegen die Bank erhoben wegen des Verdachts der Beihilfe zur Wäsche von 250 Millionen D-Mark ehemaliger SED/PDS-Gelder zum Zwecke der Veruntreuung. Das Verfahren in der Schweiz ruhte, bis das Bundesverwaltungsgericht 2004 letztinstanzlich entschieden hatte, dass das Novum-Vermögen faktisch der SED gehörte und zu Recht unter die Verwaltung der Treuhand gestellt worden war.

Das Bezirksgericht Zürich wies die Klage der Treuhand-Nachfolgerin BvS (Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben) 2008 zunächst ab. Am Donnerstag habe das Berufungsgericht aber "mündlich unerwarteterweise ein Urteil zugunsten der Klägerin" verkündet, teilte die Bank Austria mit. Sobald das schriftliche Urteil vorliege, werde man Berufung einlegen. Der BvS-Prozessbevollmächtigte Marco Niedermann sagte der "FAZ", eine Anfechtung des Urteils habe bei der Vollstreckung in der Regel keine aufschiebende Wirkung. Das Geld steht den ostdeutschen Ländern zu. Die Novum-Gesellschafterin Steindling argumentierte dagegen, das Geld gehöre der Kommunistischen Partei Österreichs. 1990 befanden sich umgerechnet 225 Millionen Euro auf den Konten der Novum, von denen 90 Millionen aufgespürt und auf deutschen und schweizerischen Konten eingefroren werden konnten.