Berlin/Bern. Deutschland und die Schweiz haben nach monatelangen Verhandlungen ein neues Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Am Rande eines Treffens von Finanzminister Wolfgang Schäuble und Bundesrat Hans-Rudolf Merz ist am Freitag in Berlin der Vertrag auf Beamtenebene parafiert worden. Das Abkommen soll den Informationsaustausch zwischen beiden Staaten erleichtern und so Steuerhinterziehung eindämmen.

Das Abkommen verpflichtet beide Seiten zu Amtshilfe in Steuerfragen nach dem OECD-Standard, wie das Finanzdepartement in Bern mitteilte. Es bezieht sich aber nur auf neue Fälle. Bei Altfällen müssen die deutschen Behörden nach wie vor Namen von Steuersündern benennen, um Hilfe aus der Schweiz zu erhalten. Zur Klärung offener Fragen in puncto Finanzpolitik und Steuern setzten Merz und Schäuble eine gemeinsame Arbeitsgruppe auf Staatssekretärsebene ein. Das Gremium soll prüfen, ob und wie bislang verheimlichte Vermögen von Deutschen bei Schweizer Finanzinstituten nachträglich versteuert werden können. Im Gespräch ist zudem eine Besteuerung laufender Kapitaleinkünfte aus solchen Vermögenswerten; Gleiches gilt für Erbschaften oder Schenkungen. Im Gegenzug wird das Schweizer Anliegen geprüft, wie ein besserer Marktzugang Schweizer Banken in Deutschland ermöglicht werden kann.

Die deutsche Regierung vermutet, dass Tausende Bundesbürger Konten in der Schweiz besitzen und zum Teil mithilfe schweizerischer Banken Steuern hinterziehen.