Berlin. Das Sponsoring bei Parteiveranstaltungen der CDU in Sachsen und Nordrhein-Westfalen verstößt nicht gegen das Parteiengesetz. Das teilte der Bundestag in Berlin mit. Seit Jahren finanzieren Parteien eigene Veranstaltungen, insbesondere Parteitage und Kongresse, auch durch Beiträge von Sponsoren, hieß es. Die aktuelle Prüfung habe ergeben, dass die Sponsorenzahlungen und die Gegenleistungen in einem nachvollziehbar angemessenen Verhältnis zueinander standen, betonte die Parlamentsverwaltung in Berlin.

Durch Berichte zu Gesprächsangeboten mit den Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich (Sachsen) und Jürgen Rüttgers (Nordrhein-Westfalen, beide CDU) gegen Bezahlung war eine Debatte über das Sponsoring durch Unternehmen entbrannt. Die Opposition warf der CDU Käuflichkeit vor und forderte Reformen am Parteiengesetz. Die Bundestagsverwaltung hatte auch Veranstaltungen des SPD-Landesverbandes Sachsen geprüft - auch hier wurde kein Verstoß festgestellt.

Mit einem Verfahrenstrick haben Union und FDP nach Angaben der Opposition eine Bundestags-Anhörung zum Sponsoring verhindert. Wie der Grünen-Innenpolitiker Wolfgang Wieland mitteilte, setzte die Koalition die Anhörung im Innenausschuss von der Tagesordnung ab.