Kassel. Abfuhr vor dem höchsten deutschen Sozialgericht: Hartz-IV-Empfänger haben keinen Anspruch auf zusätzliches Kleidergeld für ihre Kinder. Der Staat muss auch dann nicht extra zahlen, wenn Kinder aus der Kleidung schnell herauswachsen. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel entschieden (Az.: B 14 AS 81/08 R).

Eine Familie aus Oer-Erkenschwick in Nordrhein-Westfalen hatte im Sommer 2006 für ihre damals drei und vier Jahre alten Sprösslinge 448 Euro Sonderzuschuss verlangt. Dem drei Jahre alten Mädchen passte plötzlich nicht mehr die Größe 98, es benötigte 110. Der vierjährige Junge brauchte Größe 116, hatte aber nur Kleidung in 104 im Schrank.

Die Richter ließen sich davon nicht überzeugen. Bei Kindern sei es nun mal notwendig, die Garderobe in kurzen Abständen zu ersetzen. Dies sei kein Härtefall.