Hamburg. Er gilt als besonnener und überdies sehr umgänglicher Mann, dieser Oberst. Dass ausgerechnet Georg Klein als Kommandeur des deutschen Wiederaufbauteams im afghanischen Kundus am 4. September 2009 einen Befehl gab, der schließlich zum Tod von bis zu 142 Menschen führte, ist eine zusätzliche, persönliche Tragödie.

Nun ermittelt die Bundesanwaltschaft gegen Klein und seinen damaligen Flugleitoffizier wegen Verdachts des Verstoßes gegen das Völkerstrafgesetzbuch. Das Verfahren ist unter anderem deswegen nötig, weil die bisherigen Prüfungsmöglichkeiten ausgeschöpft seien, erklärte ein Sprecher in Karlsruhe. Nur ein Ermittlungsverfahren biete die Möglichkeiten, Zeugen einzuvernehmen und den damals Beteiligten rechtliches Gehör zu verschaffen. Die beiden Beschuldigten sollen in der kommenden Woche vorgeladen werden, wusste die "Stuttgarter Zeitung" zu berichten.

Konkret geht es um Paragraf 11, Absatz 1, Ziffer 3 des Völkerstrafbuchs - "Kriegsverbrechen des Einsatzes verbotener Methoden der Kriegsführung". Entscheidend ist dabei die Frage, ob die bewusste Inkaufnahme ziviler Verluste in keinem akzeptablen Verhältnis zum militärischen Vorteil stand.

Klein war über möglicherweise bevorstehende Terrorangriffe der Taliban auf das deutsche Lager mit gestohlenen Tanklastzügen informiert worden - als die Taliban tatsächlich zwei volle Tanklastzüge entführten, wollte der Oberst mit einem Luftangriff die Bedrohung ausschalten. Offenbar hatte er dabei aber auch konkret die Vernichtung der Taliban-Krieger im Sinn.

Damit stellte sich für die Opposition die Frage, ob die Bundesregierung die Einsatzregeln des deutschen Afghanistan-Kontingentes so geändert habe, dass offensive Operationen gedeckt seien oder ob Klein gegen geltende Regeln verstoßen habe.

Der frühere Generalinspekteur der Bundeswehr und ehemalige Vorsitzende des Nato-Militärausschusses, Harald Kujat, sagte der "Mitteldeutschen Zeitung", er rechne trotz der Einleitung des Ermittlungsverfahrens gegen Klein - die er als "zwangsläufig" bezeichnete - nicht mit dessen Anklage. "Wenn doch, hoffe ich auf einen Freispruch", sagte der ehemalige Viersterne-General. Immerhin sei die Anwendung des Kriegsvölkerrechts anstelle des deutschen Strafrechts ein Vorteil für Oberst Klein, meinte Kujat.