Kiel. Arbeitgeber dürfen von ausländischen Mitarbeitern verlangen, dass sie einen Deutschkursus besuchen. Dies bedeute keine Diskriminierung wegen ihrer ethnischen Herkunft. Das hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in Kiel entschieden. (Aktenzeichen: 6 Sa 158/09).

Geklagt hatte eine Kroatin, die in einem Schwimmbad arbeitete. Ihr Arbeitgeber forderte sie wiederholt dazu auf, einen Deutschkursus zu belegen. Immer wieder war es zu Verständigungsschwierigkeiten mit Kollegen und Vorgesetzten gekommen. Auch Schwimmbadbesucher hatten sich über die mangelhaften Deutschkenntnisse beschwert. Die Frau weigerte sich aber, einen Lehrgang zu besuchen. Sie fühlte sich in ihrer Würde verletzt und verlangte 15 000 Euro Entschädigung. Vergeblich. Die Richter schmetterten die Klage ab.