Berlin. Wer im EU-Ausland Geldbußen und Geldstrafen sammelt, muss künftig mit einer Vollstreckung auch in Deutschland rechnen. Der Bundesrat billigte gestern einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, der auf einen EU-Rahmenbeschluss zurückgeht. Demnach sollen im EU-Ausland verhängte Geldbußen und Geldstrafen auch in Deutschland eingetrieben werden können, wenn sie mehr als 70 Euro betragen. Dies wird vor allem Verkehrssünder treffen. Nach der noch geltenden Rechtslage werden Raser und Falschparker in seltenen Fällen nach ihrer Rückkehr in Deutschland noch belangt. Das soll sich zum 1. Oktober ändern - vorausgesetzt, der Bundestag stimmt zu.

Das Bundesamt für Justiz in Bonn soll für die Vollstreckung zuständig sein. Es wird für die neuen Aufgaben voraussichtlich um 99 Stellen aufgestockt.

Der Bundesrat sprach sich zudem dafür aus, dass Kinderlärm nicht mehr als schädliche Umwelteinwirkung im Sinne des Immissionsschutzrechts eingestuft werden soll. Kindertageseinrichtungen sollten auch in reinen Wohngebieten zulässig sein. Kinderlärm sei als Ausdruck natürlicher Lebensäußerung von Kindern grundsätzlich sozial adäquat, insbesondere in Wohngebieten.

Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt drängen erneut auf härtere Strafen für fremdenfeindlich motivierte Gewalttaten. Sie brachten einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundesrat ein - und fordern darin, menschenverachtende, rassistische oder fremdenfeindliche Motive eines Täters bei der Strafhöhe stärker zu berücksichtigen.

Höhere Strafen wollen auch Sachsen und Bayern erreichen - allerdings für Gewalt gegen Polizisten. Der Antrag sieht vor, dass bei Widerstand gegen Polizisten nicht mehr eine Höchststrafe von zwei, sondern künftig von drei Jahren Haft droht. Mit einer weiteren Gesetzesvorlage soll das Sponsoringverbot bei TV-Sendungen durch Tabakhersteller auch für das Internet gelten. Produktplatzierung von Tabakwaren in Sendungen sogenannter audio-visueller Mediendienste seien zudem nicht erlaubt, sofern sie nach dem 19. Dezember 2009 produziert wurden.