Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 wurde das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit in den Demokratien des Westens und damit auch in Deutschland grundlegend neu bewertet. Sicherheitsmaßnahmen wurden gleich paketweise verabschiedet.

Als Flugpassagier wird man heute durchleuchtet, muss gelegentlich die Schuhe ausziehen, darf nur noch begrenzt Flüssigkeiten im Handgepäck mitführen. Flugdaten sollen gespeichert werden, die Amerikaner hätten zudem gern Zugriff auf unsere Kontodaten. Die EU hat verfügt, dass unsere Kommunikationsdaten auf Vorrat gespeichert werden. Unbescholtene Bürger werden nicht mehr wie solche, sondern wie potenzielle Täter behandelt.

Dem hat das Bundesverfassungsgericht zumindest teilweise Einhalt geboten. Die deutsche Ausführung der EU-Richtlinie ist in seinen Augen nicht grundgesetzkonform. Als zweiten Punkt werden die Politiker bei ihrer Nacharbeit beurteilen müssen, ob die ausufernde Datensammelwut überhaupt zweckmäßig ist. Wer Milliarden von Daten sammelt, sieht oft den Wald vor Bäumen nicht. Und der verurteilte Schuhbomber aus Birmingham wie auch der jüngst gefasste Nigerianer mit leicht entflammbarer Unterhose waren den internationalen Sicherheitsbehörden bekannt - und gelangten trotzdem an Bord. Ein harmloser Passagier mit Laptop legte den Münchner Flughafen für Stunden lahm. Es scheinen vielmehr die ganz normalen menschlichen Faktoren zu sein, die über unsere Sicherheit entscheiden, und nicht der technische Überwachungs-Overkill.

Es ist dringend geboten, dass das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit immer wieder neu bewertet wird. Und dabei muss das Wohl der Bürger Vorrang vor den Interessen der Sicherheitsorgane haben. Auch bei der Abwehr von Terror muss der Staat dem Bürger dienen - und nicht umgekehrt.