Berlin. Mehr Gerechtigkeit, aber nicht unbedingt mehr Geld: Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier hat klargestellt, dass Hartz-IV-Empfänger nach dem Grundsatzurteil aus Karlsruhe keinen Anspruch auf eine Erhöhung der Regelsätze haben. "Ein bezifferbarer Anspruch ist dem Grundgesetz nicht zu entnehmen", sagte Papier der "Welt am Sonntag". Die Höhe der Regelsätze sei Sache des Gesetzgebers.

Das Verfassungsgericht entschied Anfang Februar, dass zumindest die Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze gegen das Grundgesetz verstößt. Die Richter entschieden aber nicht darüber, ob die Bezüge der Langzeitarbeitslosen und ihrer Familien angehoben werden müssen.

Unterdessen streiten Regierung und Opposition weiter: Unionsfraktionschef Volker Kauder hatte sich im Abendblatt für ein härteres Vorgehen gegen Hartz-IV-Empfänger ausgesprochen, die Jobangebote ablehnen. Vizekanzler Guido Westerwelle (FDP), der die Diskussion vor zwei Wochen angestoßen hatte, griff nun auch die Wirtschaft an. Man dürfe etwa das Thema Schwarzarbeit nicht vergessen, sagte er dem "Tagesspiegel". Außerdem werde zu wenig darüber gesprochen, dass es auch einen Missbrauch des Sozialstaates in der Wirtschaft gebe.

SPD-Chef Sigmar Gabriel warf Westerwelle vor, eine populistische Politik zu betreiben. "Die FDP fischt Rechtspopulisten ab", sagte Gabriel. "Die sind jung, gnadenlos und verfassungsfeindlich in ihren Forderungen." Denn eine weitere Absenkung der Hartz-IV-Bezüge sei verfassungsfeindlich.