Leipzig. Der Streit über das Verbot mutmaßlicher Propagandasender der kurdischen Arbeiterpartei PKK steht vor einer Entscheidung. Das Bundesverwaltungsgericht kündigte gestern den Richterspruch des Senats für den heutigen Donnerstag an. Vor Gericht stehen sich der Bund und die in Dänemark ansässigen Betreiber der Sender gegenüber. Mit Eilanträgen gegen das Verbot, die dem Hauptverfahren vorausgegangen waren, waren die Senderbetreiber erfolgreich gewesen. Das Bundesinnenministerium hatte den Sendern eine Verbotsverfügung zugestellt, weil sie Propaganda für die Kurdische Arbeiterpartei (PKK) betreiben, die in Deutschland verboten ist. Umstritten war, ob bei einer grenzüberschreitenden Sendetätigkeit deutsches Recht anwendbar ist.