Karlsruhe. Die Diakonie Baden fordert, nach der Hartz-IV-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nun auch das Asylbewerberleistungsgesetz grundlegend zu korrigieren. Es sei mit dem Menschenwürdegebot des Grundgesetzes unvereinbar, dass Asylbewerber "auf Jahre um 30 bis 40 Prozent unter dem allgemeinen Existenzminimum" leben sollten, sagte der Jurist Jürgen Blechinger. Der Referent für Migration des Diakonischen Werks sagte, auch Asylbewerber bräuchten das Existenzminimum.

Seit der Einführung des Asylbewerberleistungsgesetzes 1993 seien die in D-Mark benannten Sätze nicht erhöht worden - trotz einer Preissteigerung von 22 Prozent in diesem Zeitraum. Die Betroffenen unterlägen gleichzeitig einem Erwerbstätigkeitsverbot oder dürften nur arbeiten, wenn die Stelle durch keinen Deutschen oder bevorrechtigten Ausländer besetzt werden könne.

Vielfach würden die abgesenkten Leistungen nur als Sachleistungen gewährt, zuzüglich eines Betrages von 40,90 Euro für jede Person über 14 Jahre. Eine Form dieser Sachleistungen seien zum Beispiel die Esspakete. Das Diakonische Werk Heidelberg sprach von "extremer Armut".