Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht verkündet am 2. März sein Urteil zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung. Dem Gesetz zufolge müssen Telefon- und Internetverbindungen aller Bürger zur Bekämpfung schwerer Kriminalität für sechs Monate auf Vorrat gespeichert werden.