München. Eltern dürfen die Studiengebühren für ihr Kind nicht von der Steuer absetzen. Die Ausbildungskosten seien bereits durch Kindergeld und Kinderfreibetrag abgegolten, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München (AZ: VI R 63/08).
(epd)
München. Eltern dürfen die Studiengebühren für ihr Kind nicht von der Steuer absetzen. Die Ausbildungskosten seien bereits durch Kindergeld und Kinderfreibetrag abgegolten, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München (AZ: VI R 63/08).
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