Die Bundesregierung hat einen Härtefall-Katalog für Hartz-IV-Empfänger erstellt. Nur wenige werden davon profitieren. Entsprechend kritisch wird er bewertet.

Trotz des neuen Härtefall-Katalogs rechnet Sozialgerichtstags-Präsidentin Monika Paulat mit einer Klageflut gegen Hartz-IV-Entscheidungen. Wer glaube, einen berechtigten Anspruch zu haben, werde diesen auch von Gerichten prüfen lassen, sofern er in der Härtefallliste nicht auftauche, sagte Paulat der „Thüringer Allgemeinen“.

Paulat, die Präsidentin des Landessozialgerichtes Berlin/Brandenburg ist, wandte sich gegen Forderungen aus der Politik, über den so genannten andauernden Sonderbedarf hinaus Einmalleistungen gesetzlich zu verankern: „Ich finde, es sollte mal ein Ende damit sein“, erklärte die Juristin. Es sei ja die Grundlage von Hartz IV, zu pauschalieren und eben keine Einzelansprüche mehr ins Gesetz zu schreiben, so wie dies früher mal bei der Sozialhilfe gewesen sei. „Das ist ja kein verkehrter Ansatz“, fügte Paulat hinzu.

Das Bundesverfassungsgericht hatte der Bundesregierung in seinem Urteil vom 9. Februar nicht nur aufgetragen die Hartz-IV-Sätze bis zum Jahresende neu zu berechnen, sondern auch die Härtefälle anders zu regeln . Seit dem Urteil der Verfassungsrichter werden die Jobcenter nach Angaben des Vizevorsitzenden der Bundesagentur für Arbeit (BA), Heinrich Alt, mit Anträgen auf besondere Leistungen überhäuft.

Um die Antragswelle einzudämmen, hat das Bundesarbeitsministerium gestern einen eng umgrenzten Katalog mit Zusatzleistungen für Härtefälle präsentiert. Nur wenige Hartz-IV-Empfänger werden demnach voraussichtlich in den Genuss von Extra-Zahlungen nach dem Härtefall- Katalog der Bundesregierung kommen. Profitieren können demnach unter anderem Rollstuhlfahrer, chronisch Kranke, geschiedene Paare sowie bei strengen Vorgaben Kinder mit Schulproblemen.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat den Härtefall-Katalog für Hartz IV-Bezieher kritisiert. „Offensichtlich haben die Bundesagentur für Arbeit und das Arbeitsministerium die denkbar restriktivste Form des Kataloges gewählt“, sagte Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider der „Thüringer Allgemeinen“. Alle aufgeführten Beispiele träfen nur „äußerst selten“ zu, zudem seien einige der Konstellationen auch schon in der Vergangenheit über andere Sozialtransfers gefördert worden.

Schneider sagte der Zeitung, er setze nun große Hoffnungen in die Formulierung, der Katalog sei „nicht abschließend“ definiert. „Offenbar setzt man vermehrt auf Einzelentscheidungen vor Ort und das ist die gute Nachricht“, sagte er. Schneider schlug erneut vor, die Kosten für die Anschaffung teurer Einzelgeräte wie etwa einer Waschmaschine aus dem Regelsatz herauszunehmen und stattdessen wieder als einmalige Leistung im Bedarfsfall zu bezahlen.