Hamburg. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert einen Abzug der deutschen Polizisten aus Afghanistan, sobald die Sicherheit der Beamten dort nicht mehr gewährleistet ist. "Ich gehe davon aus, dass der Kampf der Bundeswehr gegen die Taliban mit dem neuen Afghanistan-Mandat zunehmen wird. Wenn dann die Sicherheit der Polizisten nicht gewährleistet ist, müssen wir die Beamten aus Afghanistan herausholen", sagte GdP-Chef Konrad Freiberg dem Hamburger Abendblatt. Die energischen Worte des Gewerkschaftschefs sind der Widerhall der Rede des Außenministers im Bundestag. Guido Westerwelle (FDP) nannte die Lage in Afghanistan einen "bewaffneten Konflikt".

Spätestens 2007, als in Kabul drei deutsche Beamte bei einem Anschlag ums Leben kamen, spürt auch die deutsche Polizei diesen Konflikt. "Die Regierung hat über Jahre alles getan, die rechtliche Grauzone der Mission in Afghanistan aufrechtzuerhalten", sagt Matthias Hartwig, Völkerrechtler am Max-Planck-Institut in Heidelberg. Erst mit den Aussagen von Westerwelle und auch Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) seien allmählich die Bekenntnisse der Politik eindeutig.

GdP-Chef Freiberg fordert eine völkerrechtliche Überprüfung des Einsatzes von Polizisten am Hindukusch. "Wenn die Untersuchungen ergeben, dass in Afghanistan offiziell Krieg herrscht, kann dort keine Polizei mehr vor Ort im Einsatz sein", sagte er. Deutsche Polizisten seien keine Kombattanten. Der Einsatz in umkämpften Regionen sei unvereinbar mit einer Bürgerpolizei. "Ich möchte nicht, dass Polizeibeamte in Feuergefechte mit Taliban geraten - und wir dann Tote zu beklagen haben", so Freiberg.

Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl, entgegnete diesen Befürchtungen: "Aus der Neubewertung der Lage in Afghanistan ergibt sich keine Veränderung der Einsatzgrundlagen der Beamten."

Völkerrechtlich zählen Polizisten zu den Zivilisten - genauso wie Entwicklungshelfer. "Wenn sie aber gemeinsam mit Soldaten das Lager verlassen, werden die Grenzen zwischen Kombattant und Zivilist verwischt", sagt Völkerrechtler Hartwig. "Sie sind dann legale Ziele der Taliban, wie die Soldaten auch." Gleiches gelte auch, wenn afghanische Polizisten am bewaffneten Konflikt gegen die Taliban teilnehmen. "Das hat Rückwirkungen auf die Position von deutschen Polizisten, die sie ausbilden." Die Ausbilder würden dann völkerrechtlich selbst zu Kombattanten.