Hamburg. Die gewaltige Reform am Arbeitsmarkt, die am 1. Januar 2005 mit dem Inkrafttreten von Hartz IV vollendet wurde, hat seinen Ursprung in einer Freundschaft: Auf der Zielgeraden seiner ersten Legislaturperiode als Kanzler bat Gerhard Schröder (SPD) den damaligen Volkswagen-Personalvorstand Peter Hartz, eine Kommission mit dem Namen "Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" zu leiten. Erklärtes Ziel war, sowohl die Arbeitsvermittlung zu reformieren als auch die Arbeitslosenzahl radikal zu senken.

Als Hartz im Sommer 2002 den Kommissionsbericht der Öffentlichkeit vorstellte, herrschte Wahlkampf in Deutschland. Der Kanzler sagte laut Nein zu einer Beteiligung am drohenden Irak-Krieg und gab den von der Elbe-Flut betroffenen Menschen mit seiner Präsenz die Hoffnung zurück.

Dass die Kommission in ihrem Bericht auch die Zusammenlegung von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe forderte, wurde zwar gemeinhin zur Kenntnis genommen, ohne jedoch eine breite Gerechtigkeitsdebatte auszulösen. Andere Themen wirkten wichtiger. Und schließlich hatten keine Regierungspolitiker, sondern Gewerkschafter von Ver.di und der IG Metall, Wissenschaftler und Arbeitgeber in der 15-köpfigen Hartz-Kommission gesessen. Nach Schröders Wiederwahl ging es Schlag auf Schlag mit den Arbeitsmarktreformen - und am 14. März 2003 wurde es dann richtig ernst. Schröder gab im Bundestag den Startschuss für das Vorhaben, das die Karlsruher Richter nun korrigiert sehen wollen. Der Kanzler sagte im Plenum: "Wir werden die Arbeitslosen- und Sozialhilfe zusammenlegen, und zwar einheitlich auf eine Höhe - auch das gilt es auszusprechen -, die in der Regel dem Niveau der Sozialhilfe entsprechen wird." Hartz IV war nun offiziell in Planung. Knapp zwei Jahre später trat das Gesetz in Kraft: 345 Euro war der Grundbetrag im Westen, 331 Euro im Osten, den ein Langzeitarbeitsloser von da an erwarten durfte. Erst Mitte 2006 wurde der Betrag bundesweit angeglichen.