Kassel. Sozialhilfeempfänger müssen hohe Steuererstattungen aufbrauchen, bevor sie staatliche Zuschüsse erhalten. So entschied das Bundessozialgericht in Kassel. Geklagt hatte ein Mann, der 29 000 Euro Steuererstattung aus mehreren Jahren erhielt. Er wollte diese Steuererstattung als Vermögen werten und wegen fehlendem Einkommen zusätzlich Sozialhilfe erhalten.