Nachdem die damalige rot-grüne Koalition die generelle doppelte Staatsbürgerschaft nicht durchsetzen konnte, wurde vor zehn Jahren im Kompromiss mit Union und FDP das sogenannte Optionsmodell geschaffen. Demnach erhalten in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn zumindest ein Elternteil sich seit acht Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhält und eine Aufenthaltsberechtigung oder seit mindestens drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzt. Mit Erreichen der Volljährigkeit ist eine schriftliche Erklärung abzugeben, ob die deutsche oder die ausländische Staatsangehörigkeit angestrebt wird. Bei einer Entscheidung für die deutsche Staatsangehörigkeit ist nachzuweisen, dass die ausländische Staatsangehörigkeit aufgegeben wurde. Im Falle einer Entscheidung für die ausländische Staatsangehörigkeit wird die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen. Sie wird auch entzogen, wenn die betreffende Person bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres keine Erklärung abgibt.