Berlin. Wohlfahrts- und Pflegeverbände haben eine Klage gegen die Prüfverfahren zur Benotung von Pflegeheimen eingereicht. Die Prüfanleitungen seien bundesweit nicht einheitlich und einige Kriterien im Nachhinein verändert oder verschärft worden, teilten die Verbände gestern in Berlin mit.

Ihnen seien Informationen über die Prüfanleitungen vorenthalten worden, kritisieren die Verbände. Die Handreichungen, nach denen die Prüfer der Medizinischen Dienste der Krankenkassen (MDK) in den Heimen vorgehen, entsprächen nicht in allen Details den Vereinbarungen über die Prüfverfahren, die zwischen ihnen und dem Spitzenverband der Pflegekassen getroffen und vom Bundesgesundheitsministerium genehmigt worden seien.

Der Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW), Gerhard Timm, sagte, um die Prüfrichtlinien sei lange verhandelt worden. Es gehe nicht, dass sie im Nachhinein einseitig verändert werde. Dies gehe zu Lasten der Einrichtungen.

Pflegewissenschaftler und Betroffenenvertreter wiederum kritisieren, die Pflegenoten, die Schulnoten entsprechen, fielen insgesamt zu positiv aus. Schlechte Pflege könne in der Note durch positives Abschneiden in weniger bedeutsamen Bereichen wie bauliche Einrichtungen kaschiert werden. Ab 2011 soll jede Einrichtung einmal im Jahr kontrolliert werden.