Die Bundesregierung setzt auf klimafreundlichen Strom aus Windkraft. Das Kabinett billigte eine Rechtsverordnung für Windparks in der Ostsee.

Berlin/Schwerin. Die Bundesregierung will in den nächsten Jahren etwa acht Millionen Haushalte mit Strom aus Windkraftanlagen im Meer versorgen. Das Kabinett billigte in Berlin eine Rechtsverordnung für den Bau von Windparks in der Ostsee. Für die Nordsee gibt es eine solche Verordnung bereits. Das Bundeswirtschaftsminis-terium dringt nun auf eine bessere Anbindung dieser Windparks an das bundesweite Hochspannungsnetz. Der Schweriner Landtag hatte sich erst im Oktober dafür ausgesprochen, die Kosten für die Netzerweiterungen unter den Bundesländern auszugleichen und nicht allein den regionalen Betreibern aufzubürden.

Vor der Küste Mecklenburg-Vorpommerns sind nach Angaben der Deutschen Energie-Agentur GmbH bislang drei Offshore-Projekte genehmigt. Durch den Betrieb der Windparks Baltic I vor der Halbinsel Darß und Kriegers Flak I nördlich Rügens könnte nach Expertenschätzung der jährliche Energiebedarf von etwa der Hälfte aller privaten Haushalte in Mecklenburg-Vorpommern mit Strom aus Windkraft gesichert werden. Im kommenden Jahr soll östlich von Rügen mit der Errichtung von 80 Windkraft-Anlagen auf schwimmenden Fundamenten begonnen werden.

Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) sagte: „Bis 2020 wollen wir den Anteil der regenerativen Energien an der Stromversorgung auf 30 Prozent erhöhen. Offshore-Windparks sollen dabei eine entscheidende Rolle spielen.“ Bei Umsetzung der Pläne in Ost- und Nordsee zusammen könnten so „mehr als acht Millionen Haushalte mit Strom versorgt werden“. Anlass für die Raumordnungspläne Nord- und Ostsee sei in erster Linie der Bau von Windrädern außerhalb der deutschen Zwölf- Seemeilen-Küstenzone.

Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) sieht in dieser Technologie die Chance für neue Arbeitsplätze, sogenannte green jobs. Beim Ausbau der Erneuerbaren Energien sei für sein Haus „vor allem deren Netzintegration von besonderer Bedeutung“. Der Strom aus den Offshore-Windparks müsse in die Verbrauchszentren im Westen und Süden Deutschlands gelangen. „Hierfür bedarf es moderner und leistungsfähiger Netze.“ Anbindung und Modernisierung der Netze „müssen prompt und auf wirtschaftliche Weise erfolgen“.

Ramsauer betonte: „Mit den Raumordnungsplänen für die ausschließlichen Wirtschaftszonen in der deutschen Nord- und Ostsee geben wir dem Bau von Offshore-Windenergieanlagen Planungssicherheit. Damit fördern und beschleunigen wir den Ausbau Erneuerbarer Energie und schaffen mehr klimafreundlichen Strom durch Wind.“ Nutzungskonflikte auf dem Meer insbesondere zwischen der sich entwickelnden flächenintensiven Offshore-Windenergienutzung und dem Meeresumweltschutz sowie der Schifffahrt sollen nach dem Plan verhindert werden.

Zuständig für die Genehmigung solcher Offshore-Windenergieparks sei das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie. Mit den Plänen in Nord- und Ostsee sowie den schon genehmigten Windenergieanlagen sei eine erste Tranche von rund 12 000 Megawatt Energie aus Offshore- Windparks gesichert. „Damit kommen wir unserem Ziel näher, bis zum Jahr 2030 bis zu 25 000 Megawatt Leistung aus der Offshore- Windenergie zu erbringen“, sagte Ramsauer.