München. Menschen mit Behinderungen können Kosten für den Umbau ihrer Wohnung in bestimmten Fällen voll von der Steuer absetzen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden. Die steuerliche Begünstigung könne auch in Betracht kommen, wenn der Umbau den Wert der Wohnung gesteigert habe, urteilten die Richter. (AZ: VI R 7/09)