Karlsruhe. Die frühere RAF-Terroristin Verena Becker ist einen Tag vor Heiligabend aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hob einen entsprechenden Haftbefehl auf. Danach steht die 57-Jährige zwar unter dem Verdacht, 1977 Beihilfe zum Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seinen beiden Begleitern geleistet zu haben. Anders als die Bundesanwaltschaft sieht der BGH-Strafsenat Becker aber nicht als unmittelbare Mittäterin. Sie war demnach weder Schützin noch Fahrerin bei dem Attentat und habe daher keine so hohe Strafe mehr zu erwarten, als dass darin ein wesentlicher Fluchtanreiz bestehe.