Hamburg. CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt hat die schwarz-gelbe Regierungskoalition vor einer Aushöhlung des Mietrechts gewarnt. "Für die CSU ist entscheidend, dass unser Mietrecht ein soziales Mietrecht bleibt", sagte Dobrindt dem Hamburger Abendblatt. "Eine Angleichung der Kündigungsfristen von Mieter und Vermieter sehen wir eher skeptisch."

Eine Fristverlängerung für Mieter würde nicht zu unserer flexibler gewordenen Arbeitswelt passen, und eine Verkürzung bei den Vermietern "kann es nur geben, wenn dadurch der Kernbestand unseres sozialen Mietrechts nicht berührt würde", sagte Dobrindt weiter.

Seit der Mietrechtsreform, die unter der rot-grünen Regierung 2001 in Kraft getreten war, gilt: Mieter haben generell nur noch eine dreimonatige Kündigungsfrist einzuhalten. Bei Vermietern dagegen sind die Fristen gestaffelt. Bis zu einer Wohndauer von fünf Jahren müssen sie eine Kündigungsfrist von drei Monaten beachten, von fünf Jahren an sind es sechs Monate und von acht Jahren an neun Monate. Vor allem die FDP dringt jetzt auf eine Angleichung.

Dobrindt verwies darauf, dass sich Union und FDP im Koalitionsvertrag "auf eine Überprüfung, aber nicht auf bestimmte Maßnahmen geeinigt" hätten. "Wenn die FDP die bestehende Gesetzeslage verändern will, muss sie als Erstes mal ihre Vorstellungen konkret vorlegen", forderte der Generalsekretär.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) kündigte derweil ein energischeres Vorgehen gegen Mietnomaden an. "Damit das geltende Mietrecht sowohl den Interessen von Mietern als auch von Vermietern Rechnung trägt und hier der soziale Frieden gewahrt bleibt, müssen Fehlentwicklungen korrigiert werden", sagte Merkel der "MieterZeitung" des Deutschen Mieterbundes.

Deshalb wolle die Bundesregierung zahlungsunwilligen Mietern genauso wirksam begegnen wie Luxusmodernisierungen zum Zweck der Entmietung, sagte Merkel. Auf strittige Themen wie die Angleichung der Kündigungsfristen ging die Kanzlerin in dem Interview nicht ein. Sie betonte allerdings das Ziel der Regierung, den sozialen Charakter des Mietrechts zu erhalten.

Der Eigentümerverband Haus und Grund setzte sich für eine einheitliche Kündigungsfrist von drei Monaten ein. "Es wäre ein Schritt hin zu mehr Balance im Verhältnis der Vertragsparteien", erklärte Generalsekretär Andreas Stücke.