Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt hat sich beim Thema Streikrecht die höchsten deutschen Arbeitsrichter vorgeknöpft.

Berlin. Er sei zwar kein Jurist, sondern Maschinenbauer. „Aber mittlerweile nehmen die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zum Streikrecht eine Richtung, die ich für höchst gefährlich halte“, sagte der Unternehmer am Dienstag auf dem Arbeitgebertag in Berlin. Besonders erbost ist Hundt, weil die Erfurter Bundesrichter Spontan-Demos oder „Flashmobs“ (flash = Blitz; mob = Pöbel) in Betrieben erlaubten (Az.: 1 AZR 972/08). BAG-Präsidentin Ingrid Schmidt bezeichnete die Reaktion von Hundt als befremdlich. Bisher sei nur das Urteil veröffentlicht, nicht aber die Urteilsbegründung, die den Verfahrensbeteiligten derzeit zugehe, sagte sie in Erfurt. Das sollte auch der Arbeitgeberpräsident respektieren. Schmidt zeigte sich überrascht, dass Hundt, ohne Details der Entscheidung zu kennen, eines so scharfe Kritik äußert.

Die Bundesarbeitsrichter hatten im September entschieden, dass Gewerkschaften im Arbeitskampf auch zu unangemeldeten Flashmobs aufrufen können. Diese Blitzaktionen seien nicht generell unzulässig, urteilte der Erste Senat. Allerdings müssen sich Arbeitgeber gegen derartige streikbegleitende Spontanaktionen auch wehren können - etwa durch die Ausübung ihres Hausrechts oder eine kurzfristige Betriebsschließung. Geklagt hatte der Handelsverband Berlin-Brandenburg.

„Betriebsblockaden sind im Tarifrecht verboten, und sie müssen auch in der verkappten Form von Flashmob-Aktionen verboten bleiben“, forderte Hundt. Es sei unglaublich, wenn ein Supermarkt faktisch durch Sabotage stundenlang lahmgelegt werde, weil ein paar Dutzend Leute sich per SMS verabredeten und den Kassenbereich blockierten. „Vielleicht sollten die Richter zunächst einmal eine Woche in einem Supermarkt arbeiten, bevor sie eine solche Entscheidung treffen“, sagte Hundt.