Mit oft unzureichender Ausrüstung und Bewaffnung müssen die Soldaten der Bundeswehr unter erheblichen seelischen und körperlichen Belastungen in Afghanistan einen lebensgefährlichen Auftrag erfüllen. Einer von ihnen, Oberst Klein, hat eine schwerwiegende Entscheidung fällen müssen, um eine akute Bedrohung für seine Männer und Frauen abzuwenden. Dabei sind offenbar auch Unbeteiligte gestorben. Es ist eine Tragödie, wie sie in der unübersichtlichen Gemengelage des afghanischen Konfliktes leider sehr schwer zu vermeiden ist. Oberst Klein dürfte dies am meisten belasten, ein Kriegsverbrecher ist er nicht. Der neue Verteidigungsminister Guttenberg beweist bislang eine gute Hand: Er steht solidarisch zu Klein, hält dessen Entschluss für angemessen, beklagt aber zu Recht unklare Einsatzregeln. Eine Aburteilung Kleins wäre auch instinktlos und fatal. Kein Kommandeur der Bundeswehr wird im Gefecht noch einen notwendigen Entschluss wagen, wenn unsichtbar hinter ihm der Staatsanwalt aufragt.