Berlin. Die Länder wehren sich gegen steigende Belastungen für die Kommunen durch die Unterkunftskosten für Hartz-IV-Empfänger. Der Bundesrat verlangte am Freitag in Berlin, den Bundesanteil zu erhöhen. Es müssten die tatsächlichen Kostensteigerungen bei Mieten und Heizung berücksichtigt werden, forderte die Länderkammer. Der Bund will seinen Anteil an den Unterkunftskosten im kommenden Jahr von 26 auf 23,6 Prozent senken. Das entspricht einem Zuschuss von 3,7 Milliarden Euro bei vorausgesagten Kosten von 15,8 Milliarden Euro.

Den Kommunen liefen die Kosten davon, während der Bund seinen Anteil verringere, kritisierte die Sozialministerin Mecklenburg-Vorpommerns, Manuela Schwesig (SPD).

Die Länder verlangen, dass die Berechnung des Bundeszuschusses verändert wird. Sie richtet sich bisher allein nach der Zahl der Hartz-IV-Haushalte, der sogenannten Bedarfsgemeinschaften. Die steigenden Miet- und Heizkosten würden nicht berücksichtigt, kritisieren die Länder. Sie rechnen vor, dass trotz eines Rückgangs der Bedarfsgemeinschaften die Unterkunftskosten gestiegen seien. Zudem sei im kommenden Jahr mit mehr Langzeitarbeitslosen zu rechnen.