Drei frühere Bundeswehrausbilder müssen sich wegen Misshandlung von Rekruten in einer Kaserne in Coesfeld erneut vor dem Landgericht Münster verantworten.

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob gestern die Freisprüche der Unteroffiziere vom März 2008 auf und ordnete eine teilweise Neuauflage des Prozesses an. Dagegen sind die Urteile gegen mehrere Hauptverantwortliche der umstrittenen Übungen mit Geiselnahmen rechtskräftig. Das Landgericht hatte Bewährungsstrafen unter anderem gegen zwei Zugführer - die Drahtzieher der Aktion - sowie eine Geldstrafe gegen den Kompaniechef verhängt. Der BGH verwarf ihre Revisionen.

Bei den Übungen im Sommer 2004 in der Freiherr-vom-Stein-Kaserne in Coesfeld waren die völlig überrumpelten Rekruten Misshandlungen und Demütigungen ausgesetzt. Einigen der mit Kabelbindern gefesselten Soldaten wurde Wasser in den Mund oder in die Hose gepumpt. Andere wurden mit Schlägen oder Stromstößen traktiert oder mit Scheinerschießungen in Panik versetzt. "Diese Misshandlungen sind durch das Wesen des militärischen Dienstes nicht gedeckt, im Gegenteil, sie widersprechen dem Wesen des militärischen Dienstes", sagte der Senatsvorsitzende Armin Nack bei der Urteilsverkündung. "Wehrpflichtige geben ihre Grundrechte nicht am Kasernentor ab", fügte der Senatsvorsitzende hinzu (Az.: 1 StR 205/09 vom 28. Oktober 2009).