Eine Berliner Familie ist mit ihrer Klage gegen das Pflichtfach Ethik an Berliner Schulen vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof gescheitert.

Berlin/Straßburg. In einer in Straßburg veröffentlichten Entscheidung wies das Gericht die Beschwerde der evangelischen Familie als unbegründet zurück. Der verpflichtende Unterricht für Schüler der Klassen sieben bis zehn verstoße nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.

Die Familie hatte eine Befreiung ihrer heute 16-jährigen Tochter vom Ethik-Unterricht gefordert. Sie hatte unter anderem die staatliche Neutralitätspflicht und die vom Grundgesetz geschützte Religionsfreiheit als Begründung angeführt. Nach Ansicht der Richter hindern das Schulgesetz und der verpflichtende Ethik-Unterricht die Schülerin nicht daran, zusätzlich den evangelischen Religionsunterricht zu besuchen. Zudem stellten die Richter klar, dass das Schulgesetz keine Religion bevorzuge.