Köln. Selbstständige, die mit ihren Beiträgen zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung drei Monate im Rückstand sind, verlieren den Versicherungsschutz. So entschied das Sozialgericht Nordrhein-Westfalen (Az.: 19 AL 74/08).
Köln. Selbstständige, die mit ihren Beiträgen zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung drei Monate im Rückstand sind, verlieren den Versicherungsschutz. So entschied das Sozialgericht Nordrhein-Westfalen (Az.: 19 AL 74/08).
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