Kassel. Deutsche, die im grenznahen EU-Ausland leben, können Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, sofern sie dem deutschen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. So urteilte das Bundessozialgericht (BSG) gestern. Damit sprach es einem in den Niederlanden lebenden deutschen Sozialpädagogen Arbeitslosengeld zu (Az.: B 11 AL 25/08 R).