Wiesbaden. Die Twitter-Prognosen zum Ausgang der Bundestagswahl basierten laut Bundeswahlleiter nicht auf Nachwahlbefragungen von Meinungsforschungsinstituten. Von einer Beeinflussung der Wähler sei daher nicht auszugehen. Laut Gesetz ist die Veröffentlichung dieser Befragungen vor Schließung der Wahllokale verboten.