Kassel. Rentner und dauerhaft Erwerbsunfähige müssen bei der Soziahilfe keine Folgeanträge stellen, um weiter Leistungen erhalten zu können. Dies geht aus einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) hervor. Die Stadt Stuttgart hatte die Zahlungen an den Kläger eingestellt, da dieser keinen Folgeantrag für weitere Sozialhilfe gestellt hatte (Az.: Bundessozialgericht B 8 SO 13/08).