Karlsruhe. Das gelockerte Rauchverbot in Bayern ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde eines Kneipenwirts gegen die Neuregelung vom 1. August abgewiesen. Danach darf in Bayern in kleinen Bierkneipen und in den Nebenräumen größerer Gaststätten geraucht werden.