Der SPD-Bundestagsabgeordnete Otto Schily ist mit seiner Klage gegen Pflichten zur Offenlegung seiner Nebeneinkünfte vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert. Diese gelten auch für ihn.

Leipzig. Allerdings, so urteilten die Richter, muss der frühere Bundesinnenminister das von Bundestagspräsident Norbert Lammert gegen ihn verhängte Ordnungsgeld von 22 000 Euro nicht zahlen.

Die Richter beklagten einen Mangel in der Verwaltungspraxis des Bundestags: Während Einzelanwälte ihre Einkünfte aus Nebentätigkeiten offenlegen müssen, gilt dies für Anwälte in Anwaltssozietäten nicht. Dies sei eine "gleichheitswidrige Verwaltungspraxis", erklärte Richter Franz Bardenhewer. Da das Ordnungsgeld Ermessenssache sei, hob das Gericht die entsprechenden Bescheide wegen dieser Ungleichbehandlung auf. Die Pflichten Schilys zur Offenlegung seiner Einkünfte seien davon aber unberührt. Dies gilt auch für Schilys Kollegen Volker Kröning, der ebenfalls in Leipzig geklagt hatte.

Die beiden hatten sich vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen die Praxis zur Offenlegung von Nebeneinkünften der Bundestagsabgeordneten gewehrt. Die Öffentlichkeit habe zwar ein Recht zu erfahren, womit die Abgeordneten ihr Geld verdienen, sagte Schily. "Was ich nicht für nötig erachte, ist, dass offengelegt wird, welche Honorarvereinbarung mit einem Anwalt geschlossen wird." Das verletze die anwaltliche Schweigepflicht. "Ich glaube, dass wir Parlamente brauchen, in denen viele Berufe vertreten sind", sagte Schily. Parlamente müssten ein "Spiegelbild der Gesellschaft" sein. Berufstätige dürften nicht abgeschreckt werden. Die geforderte Mitteilung seiner Anwaltshonorare erschüttere das Vertrauen der Mandanten.

Der Anwalt des Bundestagspräsidenten, Christian Kirchberg, hielt dagegen, dass die einzelnen Summen gar nicht veröffentlicht werden. Vielmehr würden die Brutto-Einkünfte in Stufen unterteilt. Nur diese Stufen würden bekannt gemacht. Die Mitarbeiter der Bundestagsverwaltung, die als Einzige von den genauen Summen Kenntnis bekämen, seien zum Schweigen verpflichtet.