Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat im Streit über die gesperrten Verfassungsschutzakten der früheren RAF-Terroristin Verena Becker die Bundesanwaltschaft in scharfer Form zurechtgewiesen.

Berlin. "Ein Bundesanwalt kann nur auf Einhaltung der Gesetze bestehen, sonst gar nichts", sagte er der Zeitung "Die Welt". "Sollte Herr Griesbaum das nicht begriffen haben, sollte seine vorgesetzte Generalbundesanwältin ihn darüber aufklären", fügte er bissig hinzu.

Konkret bezog er sich dabei auf Äußerungen des Bundesanwalts Rainer Griesbaum im Deutschlandfunk, der auf der völligen Freigabe der Akten bestanden hatte. Mit der Akteneinsicht allein sind die Unterlagen nicht vor Gericht verwertbar.

Schäuble kritisierte die Äußerungen des Bundesanwalts als völlig unangemessen. Er verteidigte die Entscheidung, den Ermittlern im Mordfall des ehemaligen Generalbundesanwalts Buback von 1977, an dem Verena Becker nach neuesten Erkenntnissen beteiligt gewesen sein soll, nur Akteneinsicht zu gewähren. Geheimdienste könnten nur dann Quellen gewinnen, wenn sie die zugesagte Vertraulichkeit auch einhalten könnten, so Schäuble. Eine pauschale Freigabe schloss er aus.